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   BFH, 16.11.1993 - VII B 143/93   

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https://dejure.org/1993,15130
BFH, 16.11.1993 - VII B 143/93 (https://dejure.org/1993,15130)
BFH, Entscheidung vom 16.11.1993 - VII B 143/93 (https://dejure.org/1993,15130)
BFH, Entscheidung vom 16. November 1993 - VII B 143/93 (https://dejure.org/1993,15130)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VII B 143/93
    Soweit es dem HZA um die Prüfung der Rechtsfrage geht, unter welchen Voraussetzungen die Übertragungsbescheinigung als nichtig anzusehen ist (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 22. November 1988 VII R 173/85, BFHE 155, 24, BStBl II 1989, 220), hat es die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nicht ausreichend dargelegt (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).
  • FG Düsseldorf, 29.07.1992 - 4 K 5217/91
    Auszug aus BFH, 16.11.1993 - VII B 143/93
    Auch der bloße Hinweis auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 29. Juli 1992 4 K 5217/91 MOG (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 750) reicht insoweit nicht aus.
  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 227/00

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Landesstelle über den

    An diese nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 MGV ausgestellte und nach wie vor bestehende Bescheinigung der Landesstelle ist das beklagte Hauptzollamt gebunden (vgl. zur Bindungswirkung BFH, Beschluss vom 24.1.2000 - VII B 136/99 -, juris; BFH, Beschluss vom 16.11.1993 - VII B 143/93 -, juris; FG Hamburg, Urteil vom 29.4.1993 - IV 92/91 -, in: EFG 1993, S. 666).

    Auch eine unrichtige Feststellung bleibt wirksam und folglich verbindlich, solange und soweit dieser Verwaltungsakt nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (§ 43 Abs. 2 VwVfG , zur Anwendbarkeit des VwVfG auf die Bescheinigung der Landesstelle vgl. BFH, Beschluss vom 16.11.1993 - VII B 143/93 -, juris).

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